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   BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 2090/05   

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BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 2090/05 (https://dejure.org/2007,81913)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 2 BvR 2090/05 (https://dejure.org/2007,81913)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 2090/05 (https://dejure.org/2007,81913)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04

    Dienstleistungsfreiheit (vorübergehende ärztliche Tätigkeit im Inland;

    Die Sache ist an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen worden, so dass nunmehr über die gesamte Revision erneut zu entscheiden war (BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats - Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 2090/05).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2008 - 7 K 3659/06

    Unzuverlässigkeit Straftat Körperverletzung

    Der Kläger hat mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 22. Dezember 2007 den in seiner Sache ergangenen Beschluss des BVerfG vom 23. Oktober 2007 (2 BvR 2090/05) vorgelegt und dazu vorgetragen, durch die Entscheidung sei das Urteil des BGH erst einmal aufgehoben; die Verurteilung des Klägers erscheine deshalb als "in Bestand und Umfang wieder offen".

    Der Widerspruchsbescheid steht auch nicht im Widerspruch zu dem nachträglich ergangenen Beschluss des BVerfG vom 23. Oktober 2007 (2 BvR 2090/05).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Das Urteil wurde letztlich, nachdem zuvor Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - und des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 2090/05 - ergangen waren, durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2007 - 3 StR 385/04 - wegen der angenommenen Verstöße gegen die Bundesärzteordnung in vier Fällen und gegen das Zahnheilkundegesetz in einem Fall sowie im Strafausspruch aufgehoben und im Schuldspruch geändert; im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG X. zurückverwiesen.
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